Liebe Tennisfreunde,

es waren weiterhin fleißige Helfer am Start, so dass wir bei dem schönen Wetter gut vorangekommen sind.
(hierfür vielen Dank an alle Beteiligten, insbesondere Uli, Marek, u. Paul)

Wie ist der Stand:

  • Platz 1,2,3 sind abgezogen eingesandet und eingeschwemmt.
  • Sichtschutz wurde auf allen Plätzen installiert.

Wie geht’s weiter:

Alle weiteren Arbeiten können von einzelnen Personen durchgeführt werden.
(also kein Team erforderlich) deshalb, wer Zeit hat, einfach kommen und zupacken.

Was ist noch zu tun:

  • Terrasse säubern, Tische und Stühle säubern und aufstellen (Hochdruckreiniger)
  • Spielstands-Anzeigen installieren
  • Altes Ziegelmehl von der Sand-Box in den Container, dann mit neuem Ziegelmehl auffüllen.
  • Vereinsheim auf Vordermann bringen (Da besonders auf Abstand ggf. Mundschutz achten)
  • Nachsanden, egalisieren, wieder einschwemmen. (Platzwart)
  • Plätze längs und quer walzen (bitte vorher Rücksprache mit Marek)
  • Pfosten stellen und Netze installieren (Platzwart)

Bei Rückfragen bin ich unter Tel. 01751657923 zu erreichen.

Covid19:

Gemäß dem Gesundheitsamt haben wir heute (02.04.2021) in FN eine Inzidenz von 107, also über 100.

Beschränkungen in Stadt- und Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100:

Schließung von Außen- und Innensportanlagen für den Amateur- und Freizeitsport. Individualsport auf weitläufigen Anlagen ist weiterhin erlaubt. Gruppensport im Freien mit maximal 5 Personen aus nicht mehr als 2 Haushalten. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Hier Antworten auf folgende Fragen zur Platzinstandsetzung:

Welche Vorgaben müssen bei der Platzinstandsetzung im Freien jetzt im Frühjahr berücksichtigt werden? Die aktuelle Corona VO ermöglicht das Spielen mit maximal zwei Haushalten und insgesamt nicht mehr als fünf Personen; Kinder der jeweiligen Haushalte bis 14 Jahre zählen dabei nicht mit. Die gleiche Reglung sollte auch bei der Platzinstandsetzung berücksichtigt werden. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Außerhalb der Tennisplätze sind Personenansammlungen von mehr als fünf Personen verboten. Paare die nicht zusammenleben, gelten als ein Haushalt. Überall wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen.

Wie viele Tennisplätze im Freien dürfen bespielt bzw. betreten werden?

Nach Maßgabe von §1c Absatz 1, dürfen auf weitläufigen Außenanlagen mehrere Gruppen nach Maßgabe von §9 Absatz 1 unabhängig voneinander den Sport ausüben. Somit darf jeder Tennisplatz im Freien wie oben beschrieben benutzt werden.

Vielen Dank den Helfern

In diesem Sinne hoffe ich, dass das Covid19-Virus bald besiegt ist und wir alle wieder auf der Tennisanlage schöne Stunden ohne Einschränkung erlegen dürfen.

Mit sportlichen Grüßen
Euer Platzwart